Lützelflüh

Baugruppe F (Lützelflüh, Goldbach)
Beschreibung
Das kleine Dorf Goldbach liegt am Rand der Emmeebene grossmehrheitlich auf dem Gebiet der Gemeinde Hasle. Nur ein geringfügiger Teil am östlichen Rand der Baugruppe liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Lützelflüh. Die Bebauungsstruktur wird bis heute vorwiegend durch die auffällige Strassenführung des alten Bern-Emmental-Wegs geprägt. Dabei wirkt vor allem der sichelförmige Strassenbogen in der Ebene bestimmend, der nordseitig lückenlos bebaut ist. Stattliche Bauernhäuser, habliche Stöckli und Speicher in regionaltypischen Bauweisen sowie das eigenwillige Löschgerätemagazin von 1940 bilden hier eine ausgezeichnete Architekturfront, die dank der unbebauten Grünfläche prominent zur Geltung kommt. Östl. des mit seiner schrägen Stellung den alten Strassenverlauf anzeigenden sog. Alten Poststocks (Emmentalstrasse 30) leitet eine beidseits der Strasse gelegene Gruppe von behäbigen Riegbauten über zu den Abzweigungen der Schwanden- und der Bahnhofstrasse, wo sich ab der Mitte des 19. Jh. ein kleines Gewerbegebiet (Gasthof Kreuz, Käsehandelshaus, das sog. "Cherhüsli" u.a.) bildete. Insbesondere das sich auf dem Gebiet der Gemeinde Lützelflüh befindende, als "Cherhüsli" genannte Wohnhaus mit Laden (Schwandenstr. 1) dominiert durch seine auffällige Schrägstellung zwischen der Emmental- u. Schwandenstrasse diese Kreuzung. Im W steigt vor der repräsentativen O-Front des ehem. Gasthofs Bären von 1733 (Krümpen 2) der Krümpenstutz in südl. Richtung an, an dem sich in lockerer Folge mehrheitlich bäuerliche Bauten reihen. Diese werden vom Heimatstil-Schulhaus des Langnauer Architekten Ernst Mühlemann auf der Hangkante (Krümpen 21) überragt. Mit seiner Ansammlung von architektonisch überdurchschnittlichen Bauern-, Wohn- und Handelshäusern von der 2. H. 18. bis 1. H. 19. Jh., die von hervorragenden Nebengebäuden – wie dem einmaligen Zehnjungfrauenspeicher (Krümpen 13a) – und beachtlichen Resten des ursprünglichen Obstbaumbestandes begleitet werden, verfügt das Dorf über eines der besterhaltenen und eindrucksvollsten inneren Ortsbilder des Emmentals.
Inkraftsetzung
26.11.2018