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Wynigen

Direction de l'instruction publique et de la culture Office de la culture Service des monuments historiques www.be.ch/monuments-historiques
Tal 112, 3472 Wynigen
Parcelle principale
938
Coordonnées
2618305.733 / 1216616.536

Recensement architectural

27.03.2002
entrée en vigueur
Appréciation
digne de protection
Objet C
Oui
Protégé
30.06.2013, Contrat (cantonal)
Déscription
Bauernhaus von 1788 Sehr guter Bohlenständerbau mit Halbwalmdach, Freibundkonstruktion und Bühnislaube. Symmetrische, regelmässige Fassade, Doppelkeller und Sandsteinsockel. 11 Inschriftenfelder auf der Fensterbrüstung des OG, Bauinschrift rechts aussen. Ökonomieteilneubau um 1971, Fassadenrenovation um 1985. Kleinpflästerung vor dem Wohnteil (SW). Stattliches Bauernhaus, Teil des Gruppenhofes auf der Hangschulter.
Histoire de la construction
1788 - 1788: Erbauung
Inscription
11 Inschriftenfenster mit Psalmen (Fensterbrüstung) Bauinschrift (Feld rechts aussen) um 1971 Ökonomieteil um 1985 Fassadenrenovation Wer dem armen Gunst erzeigt der liebet dem Herren der wird ihm seine Gutthat vergelten. Sprü 19, 17 Ein fründ liebet allzeit und wird in der Noth als ein Bruder geboren. Sprü 17, 17 Der Gerechte wird grünen wie ein Balmbaüm und er wird wachsen wie eine Cedern auf Libanon. PS XCII, 13 Wer böses für gutes vergilt, von demselben Hause wird böses nicht weichen. Sprü 17, 13 Wer eine Sache klüglich führet der findet Glück und derselbig ist, dersei (derbei) sich auf den Herrn verlässt. Sprü 16, 20 Nimm wahr des Fromen und betrachte den aufrichtigen den solche wird es zuletzt wohlgehen. PS XLIX, 37 Die Gerechten werden das Land erben und werden darin wohnen in Ewigkeit. PS XIIX, 29 Und der Herr wird des armen hoche Burg fein (sein), eine hoche Burg zur Zeit der Bedrängnis. PS XLIX, 17 Und er wird den Erdkreis richten mit Gerechtigkeit, er wird den Völkern recht sprechen mit richitgkeit. PS IX, 9 Der Herr aber bleibet ewiglich Er richtet seinen Stuhl zu, zum Gericht. PS IX, 8 Im Jahr 1788 den 5ten Heümd: war das vorige Haüs durch den Blitz angezündet und verbrandt. Nun aber durch beyhülf der Ehr: Nachbarschaft im obigen Jare wider ein Neues aufgebuwen.